Allgemeine Geschäftsbedingungen der Human Solution GmbH

 

1. Geltungsbereich 

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für alle Personalvermittlungen, 

Personalberatungen, Vermittlung von freiberuflichen Mitarbeitern und alle weiteren Geschäfts- und 

Rechtsbeziehungen der Human Solutions Recruiting GmbH, im Folgenden kurz Human Solutions

genannt. 

1.2. Human Solutions erklärt ausnahmslos alle Verträge und Zusatzvereinbarung (mündlich als auch 

schriftlich) ausschließlich aufgrund dieser AGBs schließen zu wollen. Anderen Vertragsbedingungen 

der Geschäftspartner widersprechen wir hiermit ausdrücklich. 

1.3. Diese AGBs gelten als akzeptiert und angenommen, sobald eine der oben genannten Leistungen 

in Anspruch genommen werden. Damit werden die AGBs offiziell Bestandteil des Vertrages zwischen 

Human Solutions und dem Auftraggeber. 

1.4. Abweichende, veränderte oder zusätzliche Vereinbarungen des Auftraggebers gelten 

ausschließlich nur nach ausdrücklicher Anerkennung von Human Solutions. 

1.5. Diese AGBs ergänzen sämtliche Einzelvereinbarungen. 

1.6. Änderungen zu den AGBs gelten nur dann als von Human Solutions akzeptiert, wenn dies in 

schriftlicher Form bekannt gegeben wurde. 

 

2. Vertragsabschluss 

2.1. Alle vertraglichen Geschäftsbeziehungen bestehen ausnahmslos zwischen Human Solutions und 

dem Auftraggeber. 

2.2 Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch 

den Auftraggeber zustande. 

2.3. In jedem Fall kommt der Vertrag durch die Einstellung einer der von Human Solutions

vorgestellten Kandidaten beim Auftraggeber oder durch Einstellungszusage des Auftraggebers oder 

Interessenten bei der Direktvermittlung zustande. 

2.4. Änderungen der Firmendaten oder anderen für die Direktvermittlung und der Vermittlung von 

freiberuflichen Mitarbeitern relevanten Informationen sind schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen. 

2.5. Sollte bei Vertragsabschluss in der Direktvermittlung kein Angebot vorliegen, so gelten 3 

BruttoMonatsgehälter des vermittelten Kandidaten als vereinbart. 

2.6. Sollte bei Vertragsabschluss in der Beratung von geeigneten freiberuflichen Mitarbeitern kein 

Angebot vorliegen, so gelten 2.000,00€ netto als Beratungshonorar als vereinbart. 

 

3. Leistungsgegenstand 

3.1 Leistungsgegenstand ist das Rekrutieren von Arbeitskräften und freiberuflichen Mitarbeitern für 

unsere Geschäftspartner auf Basis der Direktvermittlung. 

3.2. Human Solutions führt ein erstes, kaufmännisches Auswahlverfahren auf Basis des vom 

Auftraggeber erstellten Anforderungsprofils. Die letztgültige Endauswahl betreffend der Kandidaten 

obliegt ausschließlich dem Kunden. 

3.3. Wir befassen uns ausschließlich mit der Direktvermittlung von Arbeitskräften und der 

Empfehlung von freiberuflichen Mitarbeitern für Projekte in deren Fachbereich. 

Human Solutions erklärt ausdrücklich, keine Arbeitskräfte zu überlassen. Human Solutions grenzt sich 

somit von der Arbeitskräfteüberlassung ab.

3.4. Sämtliche der von Human Solutions erbrachten Leistung im Rekrutierungsprozess ersetzen 

keinesfalls die gründliche Prüfung des Kandidaten durch den Auftraggeber. 

 

3.5. Human Solutions haftet keinesfalls für die getroffene Wahl des Auftraggebers, sollte sich der 

Kandidat nach der Festanstellung als unpassend herausstellen.

3.6. Es obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber, arbeits- und aufenthaltsrechtliche Bewilligungen 

sowie Ausbildungsnachweise jeglicher Art vor Einstellung des Bewerbers zu prüfen, hierfür haftet 

Human Solutions in keinem Fall. 

 

4. Honorar 

4.1. Das Honorar für die Personalberatung, Empfehlung von Freiberuflichen Mitarbeitern oder die 

Direktvermittlung (auch Permanent Placement genannt), wird vor jedem ersten 

Vorstellungsgespräch mit einem Kandidaten der Human Solutions, welches telefonisch, per 

Videotelefonat oder im Betrieb des Auftraggebers oder des Interessenten stattfindet, vereinbart. 

4.2. Das Honorar ergibt sich aus einem Prozentsatz des Jahresbruttogehaltes des Kandidaten von 

Human Solutions und wird bei einem persönlichen, telefonischen oder Videotelefonat festgelegt und 

in vertraglicher, schriftlicher Form festgehalten. 

4.3. Der Auftraggeber oder Interessent ist verpflichtet, das Jahresbruttogehalt des Kandidaten von 

Human Solutions zur Rechnungserstellung bekannt zu geben. 

4.4. Sollten die Bewerbungsunterlagen direkt durch den Kandidaten oder über Dritte bereits 

aufliegen, ist der Auftraggeber oder Interessent dazu verpflichtet, die Human Solutions darüber 

direkt in Kenntnis zu setzen. 

4.5. Bei Missachtung von Punkt 4.4. werden, sollte der Kandidat eingestellt werden, alle anfallenden 

Rekrutierungskosten in Rechnung gestellt. 

4.6. Sollte der Kandidat ohne Kenntnis der Human Solutions beim Auftraggeber oder Interessenten 

selbstständig 

oder unselbstständig starten, so sind alle Honorarkosten zu entrichten, die in der jeweiligen 

Investitionsübersicht bzw. Angebot der Human Solutions festgehalten wurden. 

4.7. Sofern etwaige Forderungen des Auftraggebers oder des Interessenten nicht rechtskräftig 

festgestellt wurden, ist der Auftraggeber oder Interessent weder zur Aufrechnung noch zur 

Zurückbehaltung der Honorarkosten berechtigt. 

4.8. Kein von der Human Solutions vermittelter Kandidat ist inkassoberechtigt. 

 

5. Zahlungsbedingungen 

5.1. Das Entgelt für jegliche Honorare ist binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne jeglichen Abzug 

auf das Konto der Human Solutions Recruiting GmbH zu überweisen. 

5.2. Wird die Honorarrechnung unseres Kunden nicht binnen 5 Werktagen ab Erhalt schriftlich 

beanstandet, so gilt die Honorarrechnung als anerkannt und akzeptiert. 

5.3. Bei Zahlungsverzug ist Human Solutions berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat 

sowie sämtliche mit der Forderung einhergehenden Mehrkosten, insbesondere Mahnkosten, 

gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, Kosten für Inkassobüros und sonstige 

Inkassoversuche zu verrechnen. 

5.4. Ferner behält sich Human Solutions bei Zahlungsverzug vor, sämtliche Leistungen einzustellen 

und das Entgelt, dass bei vollständiger Vertragserfüllung fällig wäre, in Rechnung zu stellen. 

5.5. Sämtliche Änderungen der Zahlungsbedingungen sind vorab im Angebot bzw. der 

Investitionsübersicht schriftlich festzuhalten. 

 

6. Vorzeitige Beendigung des Auftrags 

6.1. Jeder Auftrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien unter der Einhaltung einer 2-wöchigen 

Frist aufgekündigt werden. 

 

6.2. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstanden Kosten (z.B. Kosten für Stelleninserate) sind 

Human Solutions ohne Abzug zu erstatten. 

6.3. Sämtliche Änderungen zu Punkt 6. sind vorab im Angebot bzw. der Investitionsübersicht 

schriftlich festzuhalten.

6.4. Sollte ein von Human Solutions vorgeschlagener Kandidat nach vorzeitiger Beendigung des 

Suchauftrags in den Betrieb des Auftraggebers oder Interessenten selbstständig oder unselbstständig 

tätig werden, ist Human Solutions berechtigt, das vereinbarte Honorar zur Gänze in Rechnung zu 

stellen. 6.5. Sollte der Auftraggeber oder der Interessent die Wiederaufnahme des Suchauftrages 

wünschen, ist Human Solutions darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen. 

 

7. Haftung 

7.1. Human Solutions haftet keinesfalls für den beruflichen Erfolg des vermittelten Kandidaten. 

7.2. Sollte der zu vermittelnde Kandidat während des Probearbeitstages, Schnuppertages etc. dem 

Auftraggeber oder Interessenten innerhalb oder außerhalb des Betriebs Schaden zufügen (z.B. 

Beschädigung der Arbeitsmittel, Maschinen etc.), so ist eine Haftung für den entstandenen Schaden 

seitens Human Solutions ausgeschlossen. 

7.3. Für jeglichen Schaden, der nach der Vermittlung unseres Kandidaten bei unserem Auftraggeber 

oder Interessenten entsteht, ist jegliche Haftung seitens Human Solutions ausgeschlossen. 

7.4. Human Solutions haftet keinesfalls für die getroffene Wahl des Auftraggebers, sollte sich der 

Kandidat nach der Festanstellung als unpassend herausstellen (siehe 3.5.). 

7.5. Es obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber, arbeits- und aufenthaltsrechtliche Bewilligungen 

sowie Ausbildungsnachweise jeglicher Art vor Einstellung des Bewerbers zu prüfen, hierfür haftet 

Human Solutions in keinem Fall (siehe 3.6.) 

 

8. Geheimhaltungspflicht und Datenschutz

8.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen des österreichschien DSG sowie der 

DSGVO. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website. 

8.2. Jeder Kandidat erhält zu Beginn des Bewerbungsprozesses unsere Datenschutzerklärung. Ohne 

Zustimmung unserer Kandidaten zur Datenschutzerklärung gibt es keinen Bewerbungsprozess. 

8.3. Nur die personenbezogenen Daten, die für das Auswahlverfahren bei unseren Auftraggebern 

und Interessenten notwendig sind, werden übermittelt. Dies dient ausschließlich der 

Entscheidungsfindung unserer Kunden bei der Auswahl passender Kandidaten. 

8.4. Unsere Auftraggeber und Interessenten verpflichten sich, die gesetzlichen 

Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, sämtliche 

Bewerbungsunterlagen und personenbezogene Daten des Kandidaten der Human Solutions nicht an 

dritte und unbefugte weiterzugeben und sind nach Wegfall des Zwecks zu vernichten. 

8.5. Bei Verstößen gegen die DSGVO, die von Auftraggebern oder Interessenten begangen werden, 

haftet Human Solutions in keinem Fall. 

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

9.1. Es gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Österreich. 

9.2. Gerichtsstand für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Human Solutions und dem 

Auftraggeber ist das Landesgericht St Pölten. Dies ist auch gültig, wenn der Auftraggeber seinen 

Unternehmenssitz außerhalb von Österreich hat und die Leistung nicht in Österreich erbracht wurde. 

 

10. Änderung der AGBs 

10.1. Jegliche Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform und müssen zwingend von einem 

einzelvertretungsbefugten Vertreter der Human Solutions abgesegnet werden.

 

11. Salvatorische Klausel 

11.1. Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der vorstehenden Bedingungen 

berührt dies den Bestand der AGBs im Übrigen nicht. 

11.2.Der Auftraggeber, Interessent sowie Human Solutions verpflichten sich, eine Bestimmung zu 

finden, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitegehend erfüllt. 

 

12. Sprachregelung 

12.1. Zum Zweck der leichteren Lesbarkeit wurde in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf 

die Unterscheidung in männliche, weibliche und diverse Schreibweise verzichtet und jeweils die 

männliche Form verwendet. Jedes betroffene Wort bezieht sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.

 

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